12.01.2018 · Fachbeitrag · § 32a EStG
Verfassungsmäßigkeit von Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Betreuungsfreibetrag & Co.
| Der BFH hat entschieden, dass die in den Veranlagungszeiträumen 2000 bis 2004 bei zusammen zur Einkommensteuer veranlagten Ehegatten zu berücksichtigenden Grundfreibeträge (§ 32a EStG) und Kinderfreibeträge (§ 32 Abs. 6 EStG) keinen verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen. |
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