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  • · Fachbeitrag · § 10 EStG

    Verfassungsmäßigkeit der Haushaltszugehörigkeit als Abzugsvoraussetzung

    Das Kriterium der Haushaltszugehörigkeit in § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG beruht auf einer verfassungsrechtlich zulässigen Typisierung bzw. Förderung. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG verstößt jedenfalls dann nicht gegen die Steuerfreiheit des Existenzminimums und den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 6 Abs. 1 GG, Art. 3 Abs. 1 GG), wenn die Betreuungsaufwendungen desjenigen Elternteils, der das Kind nicht in seinen Haushalt aufgenommen hat, durch den ihm gewährten Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (§ 32 Abs. 6 EStG) abgedeckt werden.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um den Abzug von Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben. Der Steuerpflichtige vertrat die Auffassung, dass das in § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG normierte Erfordernis der Haushaltszugehörigkeit des Kindes verfassungswidrig sei.

     

    Entscheidung

    Der BFH wies jedoch im Revisionsverfahren die eingelegte Klage als unbegründet zurück.