· Fachbeitrag · § 33 EStG
Kosten für die Sanierung des Familiengrabs lassen sich von der Steuer absetzen
| Ordnet die Gemeindeverwaltung eine Sanierung oder Räumung einer seit 100 Jahren bestehenden Familiengruft an, so sind die Aufwendungen zur Sanierung als außergewöhnliche Belastung aus rechtlichen/sittlichen Gründen im Sinne des § 33 EStG anzusehen. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um Aufwendungen für die Sanierung einer 102 Jahre alten Familiengrabstätte. Die Steuerpflichtige ist als Erbin bzw. als Familien-mitglied sowie nach der Begräbnis- und Friedhofsordnung der Gemeinde für die Familiengrabstätte berechtigt und verpflichtet.
Im Sommer 2013 bemängelte die Gemeinde die fehlende Standsicherheit bei den Aufbauten und forderte die Steuerpflichtige auf, die Sicherheitsmängel fachgerecht beheben zu lassen. Die Steuerpflichtige kam dieser Aufforderung nach und beauftragte einen Steinbildhauer und Steinmetzmeister mit der Sanierung des Grabs. Die als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG geltend gemachten Kosten ließ das FA bei Durchführung der Einkommensteuerveranlagung unberücksichtigt.
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