· Fachbeitrag · § 35b EStG
Steuerermäßigung nach § 35b EStG bei Doppelbelastung mit ErbSt und ESt
| Schenkungen und Übertragungen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge werden auch dann nicht durch die Steuerermäßigung nach § 35b EStG begünstigt, wenn sie als Vorerwerbe im Rahmen der Zusammenrechnung nach § 14 ErbStG bei der Erbschaftsbesteuerung zu berücksichtigen sind. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige und sein Vater gründeten in 2008 eine GmbH, im Rahmen deren Gründung der Vater sein Einzelunternehmen einbrachte, an welcher der Steuerpflichtige zu 49 % beteiligt war, der Vater zu 51 %. Dieser Vorgang wurde dem für die Erbschaft- und Schenkungsteuer zuständigen Finanzamt erklärt. Schenkungsteuer fiel aufgrund des persönlichen Freibetrags nicht an.
Am 5.7.2009 starb der Vater. Infolge eines Vermächtnisses wurde auf den Steuerpflichtigen ein weiterer Anteil an der GmbH von 26 % übertragen. Sein Bruder schlug das auf ihn entfallende Vermächtnis aus, sodass der Steuerpflichtige als Ersatz-Vermächtnisnehmer letztlich auch den restlichen Geschäftsanteil von 25 % erhielt.
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