· Fachbeitrag · § 35 EStG
Beginn des Begünstigungszeitraums für die Einkommensteuerermäßigung bei der Belastung mit Erbschaftsteuer
Der Begünstigungszeitraum des § 35b Satz 1 EStG beginnt mit Entstehung der Erbschaftsteuer (§ 9 ErbStG) regelmäßig also mit dem Tod des Erblassers. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen sind Eheleute. Sie wurden im Streitjahr 2017 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Steuerpflichtige ist der Alleinerbe der 2010 verstorbenen W, zu deren Nachlass unter anderem zwei Beteiligungen an Kommanditgesellschaften gehörten. Die Ausstellung des Erbscheins dauerte sechs Jahre. So lange war der Steuerpflichtige gehindert, über das Erbe zu verfügen. In 2016 wurde die Erbschaftsteuererklärung eingereicht, durch das Finanzamt festgesetzt und vom Steuerpflichtigen die angefallene Erbschaftsteuer entrichtet. Mit Wirkung zum 1.1.2017 veräußerte der Steuerpflichtige die KG-Beteiligungen.
In ihrer Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2017 machten die Steuerpflichtigen hinsichtlich dieser Veräußerungen die Steuerermäßigung nach § 35b EStG geltend. Das FA gewährte die Ermäßigung nicht.
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