· Fachbeitrag · § 37b EStG
Pauschalsteuer erhöht Geschenkewert doch nicht
| Gute Nachrichten von der Finanzverwaltung: Das BMF hält trotz gegenteiliger BFH-Rechtsprechung daran fest, dass die Pauschalsteuer nach § 37b EStG für Sachgeschenke nicht in die 35-Euro-Freigrenze für den Betriebsausgabenabzug einfließt. Übersteigt also der Geschenkewert selbst die 35-Euro-Grenze nicht, bleibt der Betriebsausgabenabzug erhalten, auch wenn diese Grenze zusammen mit der Pauschalsteuer überschritten wird. |
Hintergrund
Der BFH hatte erst vor Kurzem entschieden, dass die 30%ige Pauschalsteuer zum Wert des Geschenks hinzugerechnet und in die 35-Euro-Grenze eingerechnet wird (BFH 30.3.17, IV R 13/14).
Das BMF hat allerdings vor, bei der Veröffentlichung des Urteils im BStBl folgende Fußnote einzufügen: „Die Finanzverwaltung wendet die Vereinfachungsregelung in Rdnr. 25 des BMF-Schreibens vom 19. Mai 2015 (BStBl I S. 468) weiter an.“ Das bedeutet: Entgegen der Aussage im BFH-Urteil ist die übernommene Pauschalsteuer auch weiterhin nicht Bestandteil der 35-Euro-Grenze und erhöht diese nicht.
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