· Fachbeitrag · § 39a EStG
Einzahlungen in Basisrentenvertrag auf Lohnsteuerkarte sind nicht eintragungsfähig
| Der BFH hält es für verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Gesetzgeber die Eintragungen von Altersvorsorgeaufwendungen auf der Lohnsteuerkarte nicht vorgesehen hat. |
Sachverhalt
Streitig war, ob der Steuerpflichtige, der in 2007 mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag über eine „Rürup-Rente“ gegen Einmalzahlung von 35.000 EUR abgeschlossen hatte, 64 % dieses Betrags (= 22.400 EUR) als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen konnte. Das FA lehnte dies unter Hinweis auf den gesetzlichen Wortlaut von § 39a EStG ab, ebenso das nachfolgend angerufene FG.
Entscheidung
Auch der BFH sah im Revisionsverfahren keinen Grund für die Zulassung einer entsprechenden Freibetragseintragung. Denn nach dem Wortlaut des § 39a EStG und der dort vorzufindenden abschließenden Aufzählung sind nur Sonderausgaben i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 4, 5, 7 bis 9 EStG und des § 10b EStG, soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR übersteigen, auf der Lohnsteuerkarte als Freibetrag eintragungsfähig.
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