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  • · Fachbeitrag · § 39a EStG

    Einzahlungen in Basisrentenvertrag auf Lohnsteuerkarte sind nicht eintragungsfähig

    | Der BFH hält es für verfassungsrechtlich unbedenklich, dass der Gesetzgeber die Eintragungen von Altersvorsorgeaufwendungen auf der Lohnsteuerkarte nicht vorgesehen hat. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob der Steuerpflichtige, der in 2007 mit einem Versicherungsunternehmen einen Vertrag über eine „Rürup-Rente“ gegen Einmalzahlung von 35.000 EUR abgeschlossen hatte, 64 % dieses Betrags (= 22.400 EUR) als Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen konnte. Das FA lehnte dies unter Hinweis auf den gesetzlichen Wortlaut von § 39a EStG ab, ebenso das nachfolgend angerufene FG.

     

    Entscheidung

    Auch der BFH sah im Revisionsverfahren keinen Grund für die Zulassung einer entsprechenden Freibetragseintragung. Denn nach dem Wortlaut des § 39a EStG und der dort vorzufindenden abschließenden Aufzählung sind nur Sonderausgaben i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1, 1a, 4, 5, 7 bis 9 EStG und des § 10b EStG, soweit sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag von 36 EUR übersteigen, auf der Lohnsteuerkarte als Freibetrag eintragungsfähig.