· Fachbeitrag · § 6 EStG
1 %-Regelung trotz Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots
| Bei einem Gesellschafter ist die auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienst-Pkw privat genutzt, auch dann möglich, wenn formal ein Nutzungsverbot zwischen den Gesellschaftern vereinbart worden ist. |
Sachverhalt
Streitig war, ob eine steuerpflichtige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter einer GbR erfolgt ist. Das FA ging bei einem zum notwendigen Betriebsvermögen gehörenden Pkw von einer privaten Mitbenutzung aus und ermittelte den Privatanteil, da kein Fahrtenbuch vorgelegt wurde, nach der 1 %-Regelung. Hiergegen wendet sich die GbR mit der Begründung, das Fahrzeug sei ausschließlich vom Gesellschafter zu betrieblichen Zwecken genutzt worden und eine private Nutzung sei vertraglich ausgeschlossen worden.
Entscheidung
Nach erfolglosem Einspruchsverfahren wies auch das FG die Klage ab. Es entschied, dass nach der allgemeinen Lebenserfahrung dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt werden, wofür der Beweis des ersten Anscheins spricht. Soweit keine besonderen Umstände hinzutreten, kann das Gericht aufgrund der Anscheinsbeweisregel regelmäßig davon ausgehen, dass eine private Nutzung stattgefunden hat.
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