· Fachbeitrag · § 6 EStG
Abzinsung von unverzinslich gewährten Angehörigendarlehen
| Gewährt ein Ehepartner dem anderen Ehepartner ein zinsloses Darlehen, damit dieser in der Lage ist, Verbindlichkeiten seines Gewerbebetriebs zu tilgen, so ist dieses Darlehen abzuzinsen, wenn der Darlehensvertrag unter Heranziehung des Fremdvergleichs steuerrechtlich anzuerkennen ist. |
Sachverhalt
Im konkreten Fall hatte die Ehefrau ihrem unternehmerisch tätigen Ehemann Geld geliehen. Der Ehemann wies die von seiner Ehefrau für betriebliche Zwecke erhaltenen Geldbeträge zunächst als Einlagen und später als Darlehen in seinen Bilanzen aus.
Das FA sah darin eine Darlehensgewährung zur Finanzierung betrieblicher Zwecke. Aus diesem Grunde nahm das FA eine gewinnerhöhende Abzinsung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG vor.
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