· Fachbeitrag · § 6 EStG
Anforderungen an die Abzinsung eines Darlehens nach § 6 EStG
| Wird ein bisher bedingt verzinstes Darlehen, ohne dass die Bedingung eingetreten ist, in ein unbedingt verzinstes Darlehen umgewandelt, so liegt auch dann ein verzinsliches Darlehen vor, wenn die Verzinsungsabrede zwar vor dem Bilanzstichtag erfolgte, der Zinslauf aber erst danach begann. |
Hintergrund
Nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG sind Verbindlichkeiten grundsätzlich mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen.
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige (eine UG) erwarb Inhaberaktien und nahm für deren Finanzierung bei ihrem Alleingesellschafter Darlehen auf. Eine Laufzeit dieser Darlehen war nicht ausdrücklich vereinbart. Die Darlehen waren jedoch jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen kündbar.
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