· Fachbeitrag · § 6 EStG
Private Pkw-Nutzung: Vereinbarung eines privaten Nutzungsverbots
| Bei einem Gesellschafter ist die auf den Beweis des ersten Anscheins gestützte Annahme, er habe einen ihm zur Verfügung stehenden Dienst-Pkw privat genutzt, auch dann möglich, wenn formal ein Nutzungsverbot zwischen den Gesellschaftern vereinbart worden ist. Bei einem Gesellschafter, der zu 100 % am Gewinn beteiligt ist, sind an den Nachweis fehlender Privatnutzung strenge Anforderungen zu stellen. |
Sachverhalt
Streitig war, ob eine steuerpflichtige private Pkw-Nutzung durch den Gesellschafter Geschäftsführer einer GbR (Steuerpflichtige) erfolgt ist. Dem Ansatz eines Privatanteils für die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs in Form der sog. 1 %-Regelung widersprach die GbR im Einspruchsverfahren mit dem Hinweis, eine private Nutzung sei ausgeschlossen gewesen, da ein entsprechendes Nutzungsverbot bestehe.
Entscheidung
Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg. Das FG entschied, dass die Bewertungsregel in § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2 EStG (sog. 1 %-Regelung) nur dann unanwendbar ist, wenn eine private Nutzung nicht stattgefunden hat. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung werden jedoch dienstliche Fahrzeuge, die zu privaten Zwecken zur Verfügung stehen, auch tatsächlich privat genutzt. Dafür spricht der Beweis des ersten Anscheins. Soweit keine besonderen Umstände hinzutreten, ist daher aufgrund der Anscheinsbeweisregel regelmäßig davon ausgehen, dass eine private Nutzung stattgefunden hat.
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