· Fachbeitrag · § 6 EStG
Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Firmenwagen mindern geldwerten Vorteil
| Nutzungsentgelte und andere Zuzahlungen des Arbeitnehmers für die außerdienstliche Nutzung eines betrieblichen Pkw mindern den Wert des geldwerten Vorteils. Das hat der BFH mit zwei Urteilen zur Kfz-Nutzung entschieden. Der BFH hat dabei seine Rechtsprechung zugunsten der Steuerpflichtigen modifiziert. Nunmehr sind nicht nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne individuelle Kosten des Arbeitnehmers bei Anwendung der 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige und sein Arbeitgeber hatten sich die Kosten des Dienstwagens, den der Steuerpflichtige auch für private Zwecke nutzen durfte, geteilt. Der Arbeitnehmer trug sämtliche Kraftstoffkosten (ca. 5.600 EUR). Die übrigen Pkw-Kosten übernahm der Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil aus der Kfz-Überlassung wurde nach der 1 %-Regelung berechnet und betrug rund 6.300 EUR.
Der Steuerpflichtige begehrte, die von ihm getragenen Kraftstoffkosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen. Das FG gab der Klage statt und setzte den Vorteil aus der Privatnutzung lediglich in Höhe von 700 EUR fest:
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