· Fachbeitrag · § 64 EStG
Bestimmung des Kindergeldberechtigten nach Trennung der Elternteile
| Haben die Eltern eines Kindes einen Elternteil als Kindergeldberechtigten bestimmt, so erlöschen die Rechtswirkungen der Bestimmung, wenn sich die Eltern trennen und das Kind ausschließlich im Haushalt eines der beiden Elternteile lebt. Die ursprüngliche Berechtigtenbestimmung lebt auch nicht wieder auf, wenn die Eltern und das Kind wegen eines Versöhnungsversuchs wieder in einem gemeinsamen Haushalt leben. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um den Vater eines im Jahr 2005 geborenen Kindes. Mit der Kindsmutter war er verheiratet und lebte mit ihr und dem gemeinsamen Kind bis zum April 2008 in einer gemeinsamen Wohnung. Das Kindergeld war gegenüber dem Vater festgesetzt worden, da dieser in dem von den Eltern unterschriebenen Kindergeldantrag gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 EStG als Berechtigter bestimmt worden war.
Die Eheleute trennten sich im April 2008 und die Mutter nahm das Kind nach dem Auszug aus der bisherigen Wohnung in ihren Haushalt auf. In den Monaten Oktober 2008 bis Ende Dezember 2008 lebten der Ehemann, die Ehefrau sowie das Kind wegen eines Versöhnungsversuchs vorüber-gehend wieder in einer gemeinsamen Wohnung. Danach kam es zur endgültigen Trennung. Seither lebt die Mutter mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
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