· Fachbeitrag · § 6b EStG
Gewinnübertragung nach § 6b EStG bei Veräußerung an Schwesterpersonengesellschaft
| Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens an eine andere Personengesellschaft, an einen Doppelgesellschafter, kann der Veräußerungsgewinn unter den Voraussetzungen des § 6b EStG im Umfang seines Anteils an der Schwestergesellschaft auf die Anschaffungskosten des nämlichen Wirtschaftsguts übertragen werden. So lautet ein aktuielles Urteil des BFH. |
Sachverhalt
Streitig war, ob eine Wertaufholung für eine Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft vorzunehmen ist, wenn deren Kapital nach einer Teilwertabschreibung (1996) zunächst herabgesetzt, anschließend wieder erhöht und die Beteiligung schließlich zu einem die Anschaffungskosten übersteigenden Kaufpreis veräußert wurde.
Entscheidung
Veräußert eine Personengesellschaft ein Wirtschaftsgut des Gesamthandsvermögens (im Streitfall: eine GmbH-Beteiligung) an eine andere Personengesellschaft, an der einer ihrer Gesellschafter ebenfalls als Mitunternehmer beteiligt ist, kann der auf diesen Gesellschafter entfallende Veräußerungsgewinn unter den Voraussetzungen des § 6b EStG im Umfang des Anteils des Doppelgesellschafters am Gesamthandsvermögen der Schwestergesellschaft auf die Anschaffungskosten des nämlichen Wirtschaftsguts übertragen werden. Der nach § 6b EStG übertragbare Gewinn ist in der Weise zu ermitteln, dass vom Veräußerungspreis neben den Veräußerungskosten der Buchwert abgezogen wird, mit dem die Beteiligung im Zeitpunkt der Veräußerung anzusetzen gewesen wäre.
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