· Nachricht · § 6b EStG
Rücklage nach § 6b EStG: BMF beantwortet Praxisfragen
| Wer Immobilien verkauft, die sich in einem Betriebsvermögen befinden, muss den Verkaufsgewinn nicht zwingend versteuern. Er kann oft eine Rücklage nach § 6b EStG bilden. Diese Rücklage kann dann in einer bestimmten Frist auf neue Immobilien übertragen werden. Obwohl es diese Vorschrift bereits seit Jahrzehnten gibt, tauchen immer wieder Fragen auf. Zu einigen hat das BMF Stellung genommen. |
Fundstelle
- BMF 7.3.18, IV C 6 ‒ S 2139/17/10001:001, astw.iww.de, Abruf-Nr. 200208
Quelle: Ausgabe 05 / 2018 | Seite 364 | ID 45245178