· Fachbeitrag · § 7 EStG
Wechsel von degressiver AfA zur AfA nach tatsächlicher Nutzungsdauer ist unzulässig
| Wer die degressive Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 5 EStG in Anspruch genommen hat, kann nicht nachträglich zur AfA nach der tatsächlichen Nutzungsdauer übergehen. |
Hintergrund
Bei der degressiven AfA handelt es sich um die Abschreibung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts nach fallenden Staffelsätzen. Im Streitfall belief sich die AfA in der maßgeblichen Fassung des Gesetzes bei Gebäuden in den ersten acht Jahren auf jeweils 5 %, in den darauf folgenden 6 Jahren auf jeweils 2,5 % und in den darauf folgenden 36 Jahren auf jeweils 1,25 %.
Sachverhalt
Aufgrund der degressiven Ausgestaltung wäre es für die Steuerpflichtigen nun vorteilhaft, zunächst die degressive AfA in Anspruch zu nehmen und später auf die lineare AfA von z. B. 3 % für Gebäude überzugehen, die zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen (§ 7 Abs. 4 S. 1 EStG). Ein derartiger Wechsel ist jedoch nach der bereits vorliegenden höchstrichterlichen Rechtsprechung ausgeschlossen.
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