· Fachbeitrag · § 7 EStG
Zur Angemessenheit des Kaufpreises von Mietwohngrundstücken im Privatvermögen
| Ein von den Vertragsbeteiligten vereinbarter und bezahlter Kaufpreis für ein Gebäudegrundstück ist der Besteuerung zugrunde zu legen, sofern er nicht nur zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt. |
Grundsatz
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt. Zu den abziehbaren Werbungskosten gehört auch die AfA des Gebäudes. Bemessungsgrundlage für die AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Welche Aufwendungen hierzu zählen, ist unter Rückgriff auf § 255 HGB zu bestimmen. Danach sind Anschaffungskosten u. a. die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen.
Entscheidung
Ist für die Anschaffung (von Bruchteilen) eines zum Gesamthandsvermögen zählenden Grundstücks mit aufstehendem Gebäude ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die AfA aufzuteilen.
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