· Nachricht · § 70 EStG
Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen
| Der BFH hat aktuell zur Aufhebung der Kindergeldfestsetzung in Doppelzahlungsfällen entschieden. |
Sachverhalt
Im Streitfall war der Anspruchsberechtigte aus der Privatwirtschaft in den öffentlichen Dienst gewechselt. Hierdurch änderte sich die sachliche Zuständigkeit für die Kindergeldfestsetzung. Denn der Familienleistungsausgleich obliegt dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und wird durch die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit (Bundesagentur) als Familienkassen durchgeführt. Diese Dienststellen sind jedoch sachlich nicht zuständig, wenn gemäß § 72 EStG eine Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder die Deutsche Post AG, Deutsche Postbank AG oder Deutsche Telekom AG als Familienkasse das Kindergeld an Angehörige des öffentlichen Dienstes festzusetzen und zu zahlen haben.
Im Streitfall hatte die Kindergeldkasse zunächst keine Kenntnis von dem Wechsel, sodass Kindergeld doppelt gewährt wurde. Streitig war, ob die Kindergeldkasse, nachdem ihr dieser Sachverhalt bekannt wurde, zu einer Rückforderung des Kindergelds berechtigt ist.
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