· Fachbeitrag · § 7g EStG
Anschaffung eines Oldtimer-Fahrzeugs als unangemessener Repräsentationsaufwand
| Die Anschaffung eines Oldtimer-Fahrzeugs für ein Einzelunternehmen kann einen unangemessenen Repräsentationsaufwand darstellen. Das ist der Fall, wenn nicht feststellbar ist, dass der Anschaffung eine nennenswerte Bedeutung für den Geschäftserfolg des Unternehmens zukommt. Stattdessen ist das Fahrzeug nach Meinung des FG Sachsen aufgrund seines äußeren Erscheinungsbilds, seiner Motorisierung, seiner Besonderheit und Seltenheit im heutigen Straßenbild sowie seines Alters geeignet, ein Affektionsinteresse beim Halter auszulösen. Die Anschaffung berechtigt zudem nicht zur Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG , da die Verbleibensvoraussetzung nicht erfüllt ist. Der angeschaffte Pkw wurde im Verbleibenszeitraum außerhalb einer Betriebsaufspaltung an eine von dem Unternehmer beherrschte GmbH langfristig vermietet. |
Sachverhalt
Streitig war die Rückgängigmachung eines Investitionsabzugsbetrags gemäß § 7 g EStG für ein Oldtimer-Fahrzeug (Mercedes 107). Der Steuerpflichtige betrieb in den Streitjahren 2007 und 2008 ein Einzelunternehmen u. a. im Bereich Security. Seinen Gewinn ermittelte er durch Betriebsvermögensvergleich.
In der Gewinnermittlung für 2007 bildete er gewinnmindernd einen Investitionsabzugsbetrag gemäß § 7g EStG i. H. von 12.000 EUR, der sich auf die im November 2010 realisierte Anschaffung eines Oldtimer-Pkw (Mercedes 107) bezog. Das Fahrtenbuch für den Mercedes-Oldtimer weist eine Gesamtfahrleistung im Zeitraum von sechs Monaten in Höhe von 429 km aus.
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