· Fachbeitrag · § 7g EStG
Bildung eines Investitionsabzugsbetrags bei späterer Investition im Sonder-BV
| Eine begünstigte Investition i. S. des § 7g EStG liegt auch dann vor, wenn bei einer Personengesellschaft der Investitionsabzugsbetrag vom Gesamthandsgewinn abgezogen wurde und die geplante Investition später (innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums) von einem ihrer Gesellschafter vorgenommen und in dessen Sonderbetriebsvermögen aktiviert wird. Der in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag ist im Wirtschaftsjahr der Anschaffung dem Sonderbetriebsgewinn außerbilanziell hinzuzurechnen. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob ein im Gesamthandsvermögen einer Personengesellschaft nach § 7g EStG gebildeter Investitionsabzugsbetrag gewinnerhöhend aufzulösen ist, wenn die Investition nicht im Gesamthandsvermögen der Gesellschaft, sondern im Sonderbetriebsvermögen eines ihrer Gesellschafter getätigt wird. Nach Auffassung des FA ist dann, wenn ein Investitionsabzugsbetrag im Gesamthandsvermögen gebildet wurde, eine Anschaffung im Sonderbetriebsvermögen nicht nach § 7g EStG begünstigt.
Entscheidung
Der BFH entschied jedoch, dass bei Personengesellschaften Investitionsabzugsbeträge sowohl im Gesamthandsvermögen als auch im Sonderbetriebsvermögen eines Gesellschafters vorgenommen werden können.
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