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  • · Fachbeitrag · § 7g EStG

    Investitionszulage erhöht die Betriebsgröße bei Betriebsvermögensvergleich

    | Bei der Prüfung, ob die Voraussetzungen für einen Investitionsabzugsbetrag vorliegen, ist im Fall der Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich für die Bestimmung der Betriebsgröße der Anspruch auf Investitionszulage zu berücksichtigen. |

     

    Hintergrund

    Steuerpflichtige, die ihren Jahresgewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG (Bilanzierung) feststellen, dürfen die Schwelle des ausgewiesenen Betriebsvermögens von 235.000 EUR nicht überschreiten.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob bei der Bestimmung der Betriebsgröße als Voraussetzung für die Bildung eines Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG der Anspruch auf Investitionszulage als Betriebsvermögen zu berücksichtigen ist.