· Fachbeitrag · § 7h EStG
Erhöhte Absetzungen nach § 7h EStG für eine Eigentumswohnung
| Können einem Steuerpflichtigen für ein bei einer Altbausanierung aufgesetztes Penthouse erhöhte Abschreibungen nach § 7h EStG gewährt werden? Ist es zumindest zulässig, die Anschaffungskosten auf die neu erstellte Wohnung und auf die Sanierungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum aufzuteilen? Diese spannenden Fragen hat der BFH jetzt geklärt. |
Hintergrund
Bei einem inländischen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich kann der Steuerpflichtige erhöhte Absetzungen beanspruchen. Begünstigt sind Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen (i. S. d. § 177 BauGB). Statt der linearen AfA können in den ersten 8 Jahren bis zu 9 % und in den darauf folgenden 4 Jahren bis zu 7 % der Herstellungskosten abgeschrieben werden (§ 7h Abs. 1 EStG).
Sachverhalt
Im Streitfall erwarben die Steuerpflichtigen im Jahr 2009 eine Eigentumswohnung nebst Pkw-Stellplatz. Diese Wohnung war Teil eines umfassenden Modernisierungs- und Neubauprojekts einer GmbH, die als Bauträgerin auf dem Gelände insgesamt 91 Wohneinheiten in mehreren Gebäuden unterschiedlichen Charakters erstellte. Teilweise sanierte sie die auf dem Grundstück befindliche denkmalgeschützte Altbausubstanz. Zudem errichtete sie neue Wohnungen sowie die Pkw-Stellplatzanlage. Die Wohnung der Steuerpflichtigen wurde als Penthouse auf die vorhandene Altbausubstanz neu aufgebaut. Das zu der Wohnung gehörende Gemeinschaftseigentum gehörte zur Altbausubstanz.
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