· Fachbeitrag · § 7h EStG
Nachträglich auf Altbausubstanz errichtete Penthouse-Wohnung nicht begünstigt
| Eine Penthouse-Wohnung, die sich nicht innerhalb der Altbausubstanz befindet, sondern die als Aufbau nachträglich auf die Altbausubstanz aufgesetzt wurde, ist als Neubau von der Steuerbegünstigung nach § 7h EStG ausgeschlossen. |
Hintergrund
Die Investition in eine denkmalgeschützte Immobilie kann erhebliche Steuervorteile für ihren Eigentümer bringen und gehört deshalb zu den beliebtesten Steuersparmöglichkeiten in Deutschland. Das EStG lässt verschiedene Abschreibungsarten für denkmalgeschützte Immobilien zu. § 7h EStG setzt dabei voraus, dass es sich um eine Investition in einem Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich handelt.
Sachverhalt
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