· Fachbeitrag · § 9 EStG
Badrenovierung als Werbungskosten bei Home-Office
| Ein Home-Office dient dazu, die vom Arbeitgeber des Steuerpflichtigen aufgetragenen Aufgaben von zu Hause in einem entsprechend eingerichteten Büro zu erledigen. Ein komplettes Badezimmer mit Dusche und Badewanne ist hierfür jedoch nicht erforderlich und aufgrund der fehlenden beruflichen Nutzung auch nicht im Interesse des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen, so das FG Köln in einer aktuellen Entscheidung. |
Sachverhalt
Streitig war, ob die Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden konnten. Der Steuerpflichtige hatte eine Wohnung in seinem Haus an seinen Arbeitgeber vermietet und betrieb von dort seine Tätigkeit als Vertriebsleiter für den Arbeitgeber.
Im Rahmen der Ermittlung der insoweit erzielten Vermietungseinkünfte machte er u. a. Aufwendungen in Höhe von rund 25.000 EUR als Erhaltungsaufwendungen aufgrund der Renovierung des Bades in der an seinen Arbeitgeber vermieteten Wohnung geltend.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 21,20 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig