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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Badrenovierung als Werbungskosten bei Home-Office

    | Ein Home-Office dient dazu, die vom Arbeitgeber des Steuerpflichtigen aufgetragenen Aufgaben von zu Hause in einem entsprechend eingerichteten Büro zu erledigen. Ein komplettes Badezimmer mit Dusche und Badewanne ist hierfür jedoch nicht erforderlich und aufgrund der fehlenden beruflichen Nutzung auch nicht im Interesse des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen, so das FG Köln in einer aktuellen Entscheidung. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die Kosten einer Badrenovierung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung berücksichtigt werden konnten. Der Steuerpflichtige hatte eine Wohnung in seinem Haus an seinen Arbeitgeber vermietet und betrieb von dort seine Tätigkeit als Vertriebsleiter für den Arbeitgeber.

     

    Im Rahmen der Ermittlung der insoweit erzielten Vermietungseinkünfte machte er u. a. Aufwendungen in Höhe von rund 25.000 EUR als Erhaltungsaufwendungen aufgrund der Renovierung des Bades in der an seinen Arbeitgeber vermieteten Wohnung geltend.