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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Gestaltungsüberlegungen zur Anerkennung von Kosten der doppelten Haushaltsführung

    | Zwei aktuelle Urteile der Finanzgerichte Niedersachsen und Hamburg führen zu neuen Gestaltungsüberlegungen, wie die Kosten einer doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten beim Finanzamt durchgesetzt werden können. Im Speziellen geht es um den Nachweis der finanziellen Beteiligung in einem Mehrgenerationenhaushalt am Wohnort und die Argumentation für einen Werbungskostenabzug, wenn am Beschäftigungsort tatsächlich keine erste Tätigkeitsstätte unterhalten wird. |

     

    Grundsätze zum Werbungskostenabzug im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung

    Arbeitnehmer dürfen notwendige Mehraufwendungen für eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass

    • der Arbeitnehmer außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Hausstand unterhält und