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  • · Fachbeitrag · Steuerrisiko für Unternehmer

    Überwachung von Grundstücksteilen nach § 8 EStDV

    | Auf Bund-Länder-Ebene wird ein Thema diskutiert, das ein enormes Steuerrisiko für Unternehmer in sich birgt. Die Rede ist von der Aufdeckung betrieblich genutzter Grundstücksteile, die in grauen Vorzeiten nicht als Betriebsvermögen ausgewiesen wurden, weil sie nach § 8 EStDV von untergeordneter Bedeutung waren. Angesichts der explodierten Immobilienpreise dürften viele dieser Grundstücksteile längst zwingend Betriebsvermögen darstellen. Und genau nach solchen Fällen suchen die Sachbearbeiter und Prüfer künftig bundeseinheitlich. |

     

    Eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile brauchen nicht als Betriebsvermögen behandelt zu werden, wenn

     

    • ihr Wert nicht mehr als ein Fünftel des gemeinen Werts des gesamten Grundstücks (relative Grenze) und
    • nicht mehr als 20.500 EUR (Wertgrenze) beträgt.
     

    Diese beiden Voraussetzungen müssen gemeinsam erfüllt sein, um kein Betriebsvermögen ausweisen zu müssen. Da die Wertgrenze seit 1996 unverändert geblieben ist, die Immobilienpreise sich in der Zeit teils jedoch mehr als verdoppelt haben, ist davon auszugehen, dass eigenbetrieblich genutzte Grundstücksteile in vielen Fällen längst Betriebsvermögen darstellen.