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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Kürzung von Ausbildungskosten um erhaltene Stipendiumsleistungen

    | Ein Aufstiegsstipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) mindert nicht die Studienkosten, die der Steuerpflichtige als „vorweggenommene“ Werbungskosten bei der Einkommensteuer geltend machen kann. Dies hat das FG Köln aktuell entschieden. |

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob Ausbildungskosten um erhaltene Stipendiumsleistungen zu kürzen sind. Seit dem Sommersemester 2013 studierte der Steuerpflichtige Betriebswirtschaftslehre an der Hochschule. Ab April 2014 erhielt er ein Aufstiegsstipendium aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Höhe von 750 EUR monatlich.

     

    In seiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2014 machte der Steuer-pflichtige Fortbildungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit geltend. Das FA minderte die Werbungskosten um die steuerfreien Stipendiumsbezüge.