· Fachbeitrag · § 15 EStG
Sonderbetriebseinnahmen bei Stipendiengewährung an die Mitunternehmer einer GbR
Das einem Mitunternehmer gewährte Stipendium ist als Sonderbetriebseinnahme zu erfassen, wenn die durch das Stipendium geförderte Tätigkeit des Mitunternehmers im Rahmen der Mitunternehmerschaft mit deren Mitteln betrieben wird. |
Sachverhalt
Streitig war die steuerliche Berücksichtigung von Stipendiumszahlungen, die ein Mitunternehmer erhalten und die das FA bei Durchführung seiner Einkommensteuerveranlagung unzutreffend als steuerfrei nach § 3 Nr. 44 EStG qualifiziert hatte. Da die Gewährung des Stipendiums dem Feststellungsfinanzamt bei Durchführung der Gewinnfeststellung noch nicht bekannt war, änderte das FA nachfolgend den Feststellungsbescheid unter Ansatz der Stipendiumsleistungen als Sonderbetriebseinnahmen.
Entscheidung
Der BFH entschied, dass zu den mitunternehmerischen Einkünften des Gesellschafters einer Personengesellschaft i. S. d. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG alle Einnahmen und Betriebsausgaben gehören, die ihre Veranlassung in der Beteiligung des Steuerpflichtigen an der unternehmerisch tätigen Personengesellschaft haben.
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