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  • · Fachbeitrag · § 9 EStG

    Vergeblicher Aufwand bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

    | Aufwendungen eines Arbeitnehmers zum Erwerb einer Beteiligung an seinem (ggf. künftigen) Arbeitgeber sind regelmäßig auch dann nicht als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehbar, wenn die Zahlung Voraussetzung für den Abschluss des Anstellungsvertrags ist. |

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall strebte der Steuerpflichtige den Erhalt einer Vorstandsposition in einem Unternehmen an. Hierzu traf er mit seinem künftigen Arbeitgeber die Vereinbarung, dass er für den Abschluss des Anstellungsvertrags einen Betrag von 75.000 EUR auf ein Konto des künftigen Arbeitgebers hinterlegen sollte. Mit der hinterlegten Summe sollten 7.000 Aktien und damit eine Beteiligung am Unternehmen erworben werden.

     

    Letztlich kam es weder zum Abschluss eines Anstellungsvertrags noch zum Erwerb der Aktien, da der potenzielle Arbeitgeber den eingezahlten Betrag abredewidrig zur Deckung operativer Kosten verwendete.