· Fachbeitrag · § 19 EStG
Vorstandsposten zu vergeben - Erwerb einer Kapitalbeteiligung soll überzeugen
| Vergebliche Aufwendungen für den Erwerb einer Kapitalbeteiligung stellen vorweggenommene Werbungskosten aus nichtselbstständiger Arbeit dar, wenn ein enger Zusammenhang mit einer angestrebten Anstellung als Vorstand besteht. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige - ein Jurist - investierte einen Betrag von 75.000 EUR in eine noch zu gründende Kapitalgesellschaft, um sich dadurch den Vorstandsposten zu sichern. Das Vorhaben scheiterte jedoch. Der Steuerpflichtige beantragte daher die Aufwendungen als vergebliche vorweggenommene Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit zu berücksichtigen.
Vereinfacht dargestellt schloss der Steuerpflichtige mit einer Unternehmensgruppe eine Absichtserklärung, aus der sich ergibt, dass er spätestens zum 1.4.2003 eine Vorstandsposition in einer noch zu gründenden Gesellschaft übernehmen sollte. Zum 31.12.2002 hatte er seine bisherige Anstellung als kaufmännischer Angestellter verloren. Voraussetzung für den Abschluss dieses Anstellungsvertrags war die Hinterlegung einer Summe von 75.000 EUR, die dem Erwerb von Aktien an der zu gründenden Gesellschaft dienen sollten.
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