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  • · Fachbeitrag · § 10 EStG

    Kein Sonderausgabenabzug von Rentenversicherungsbeiträgen auf Krankengeld

    Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, die vom Krankengeld einbehalten und abgeführt werden, sind nicht als Sonderausgaben abziehbar, da sie in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreiem Krankengeld stehen.

     

    Sachverhalt

    Die Steuerpflichtige erhielt im Streitjahr Arbeitslohn und bezog darüber hinaus Krankengeld. Von dem Krankengeld wurden Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einbehalten und abgeführt. Das FA behandelte das Krankengeld als steuerfrei, unterwarf es aber einschließlich der Rentenversicherungsbeiträge dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG). Dagegen unterblieb eine steuermindernde Berücksichtigung der Rentenversicherungsbeiträge.

     

    Im Einspruchsverfahren begehrte die Steuerpflichtige den Abzug der Rentenversicherungsbeiträge entweder als Sonderausgaben gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 a EStG oder hilfsweise im Rahmen des Progressionsvorbehalts.