· Fachbeitrag · § 10 EStG
Steuerliche Entlastung für Vorsorgekosten bei steuerfreien EU-Auslandseinkünften
Der BFH hat aktuell entschieden, dass Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu einer Kranken- und Pflegeversicherung auch bei steuerfreien Gehältern und Renten aus dem EU-Ausland als Sonderausgaben absetzbar sind, wenn der Steuerpflichtige für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung erhält. |
Sachverhalt
Im Streitfall klagte ein in Deutschland lebender Rentner, der seinerzeit in Luxemburg als Arbeitnehmer beschäftigt war. Er bezog seit seinem Ruhestand eine gesetzliche Altersrente aus Luxemburg, die dort besteuert wurde. Nach luxemburgischem Einkommensteuerrecht sind zwar Renten- und Krankenversicherungsbeiträge absetzbar, nicht aber ‒ anders als in Deutschland ‒ Beiträge zur Pflegeversicherung. Den vom Steuerpflichtigen begehrten Sonderausgabenabzug für die Pflegeversicherung lehnte das Finanzamt ab, da die Beiträge im Zusammenhang mit im Inland steuerfreien Einnahmen stünden. § 10 Abs. 2 Nr. 1 EStG erlaube keine Berücksichtigung der Beiträge.
Entscheidung
Der BFH sieht dies anders.
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