· Fachbeitrag · § 11 EStG
Zuflussfiktion für Mietzahlungen einer GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
| Bei beherrschenden Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft besteht für Ansprüche gegen die Gesellschaft abweichend von § 11 EStG die Fiktion eines Zuflusses im Zeitpunkt der Fälligkeit. |
Hintergrund
Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG sind Einnahmen innerhalb des Kalenderjahres bezogen, in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. Geldbeträge fließen dem Steuerpflichtigen grundsätzlich dadurch zu, dass sie bar ausgezahlt oder einem Konto des Empfängers bei einem Kreditinstitut gutgeschrieben werden.
Da sich die Erlangung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht nach den tatsächlichen Verhältnissen richtet, kann das Zufließen grundsätzlich nicht fingiert werden. Eine Ausnahme macht die Rechtsprechung hiervon allerdings bei beherrschenden Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft.
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