· Fachbeitrag · § 13 EStG
Aufwendungen aus Zinsswap-Geschäften als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus LuF
Die steuerliche Anerkennung von Ausgaben aus einem Swap-Geschäft, das der Absicherung des Zinssatzes eines Darlehens zur Finanzierung eines betrieblich genutzten Neubaus dient, setzt einen unmittelbaren engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen den laufenden Zahlungen der Swap-Parteien und dem Immobiliendarlehen voraus. |
Sachverhalt
Streitig war, ob im Zusammenhang mit Finanztermingeschäften bzw. deren Absicherung stehende Aufwendungen als Betriebsausgaben im Rahmen der Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu berücksichtigen sind.
Eine betriebliche Veranlassung i. S. d. § 4 Abs. 4 EStG liegt vor, wenn die Aufwendungen objektiv mit dem Betrieb zusammenhängen und subjektiv dem Betrieb zu dienen bestimmt sind. Im Rahmen einer gerichtlichen Auseinandersetzung über diese Frage muss feststehen, dass die Aufwendungen dem Grunde und der Höhe nach im Zusammenhang mit der betrieblichen Betätigung des Steuerpflichtigen stehen. Der Steuerpflichtige trägt insoweit die objektive Feststellungslast, dass Minderungen des Betriebsvermögens tatsächlich betrieblich veranlasst waren.
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