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  • · Fachbeitrag · § 13a EStG

    Steuerliche Behandlung eines zeitlich nicht begrenzten Leitungsrechts

    Ein landwirtschaftlich genutztes Betriebsgrundstück, auf dem in einer Tiefe von 3 bis 4 m ein Regenwasserkanal verlegt wird, bleibt einkommensteuerrechtlich ein einheitliches Wirtschaftsgut.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall ging es um Leistungen, die ein Landwirt für die Bewilligung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zulasten eines Betriebsgrundstücks bezieht, mit der er das zeitlich nicht begrenzte Recht eingeräumt hat, auf dem Grundstück in 3 bis 4 m Tiefe einen Regenwasserkanal zu verlegen und zu unterhalten.

     

    Entscheidung

    Der BFH stellte zunächst heraus, dass der Steuerpflichtige die fraglichen Leistungen der Gemeinde für die Bewilligung der Eintragung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit erhalten hatte, durch die ein zu seinem Betriebsvermögen gehörendes Grundstück belastet wurde. Die Einnahmen standen mithin in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Betrieb des Steuerpflichtigen.