· Fachbeitrag · § 15 EStG
Erträge aus Internetauktionen bei eBay als gewerbliche Einkünfte
| Der über Jahre nachhaltig ausgeübte Handel mit Gebrauchsgegenständen (z. B. aus Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen) auf der Internetplattform eBay, die jeweils mit dem Mindestgebot von 1 EUR bei den eBay-Auktionen eingestellt werden, ist grundsätzlich als gewerbliche Tätigkeit einzustufen. |
Sachverhalt
Die Steuerpflichtige hatte im Streitzeitraum beim Stöbern bei Haushaltsauflösungen kostengünstig diverse Gegenstände eingekauft und diese nachfolgend auf der Internetplattform eBay in Form von Versteigerungen zum Verkauf angeboten. Sie hatte dabei in den Jahren 2009 bis 2013 pro Jahr zwischen 40.000 EUR bis 90.000 EUR pro Jahr generiert.
Zur Durchführung dieser Tätigkeiten hatte sie vier eBay-Accounts eingerichtet und zwei Girokonten eröffnet. Da die Steuerpflichtige in den Streitjahren keine Steuererklärungen abgegeben hatte, ermittelte das FA gewerbliche Einkünfte aus dem Internet-Handel auf der Grundlage der Feststellungen der Steuerfahndung.
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