· Fachbeitrag · § 15 EStG
Gewerbliche Einkünfte einer Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG
| Die Einkünfte einer Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG sind nach Auffassung des FG Düsseldorf als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren. |
Sachverhalt
Eine Steuerberatungsgesellschaft in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG begehrte im Klageweg die Einordnung ihrer Einkünfte als solche aus freiberuflicher Tätigkeit. An ihr waren ein Kommanditist (Steuerberater A) und zwei Komplementäre (Steuerberater B und eine Steuerberatungsgesellschaft mbH) beteiligt. Geschäftsführer der Steuerpflichtigen waren die beiden Komplementäre. Alleingesellschafter und Geschäftsführer der Komplementär-GmbH, die nicht am Gewinn und Verlust der Klägerin beteiligt war, war der Steuerberater B. Das FA setzte die Einkünfte der Steuerpflichtigen als gewerbliche Einkünfte an.
Entscheidung
So wie das FA sah es auch das FG Düsseldorf und wies die hiergegen eingelegte Klage ab. Zur Begründung wies es darauf hin, dass nicht alle Gesellschafter der Steuerpflichtigen freiberufliche Einkünfte erzielt hätten. Denn die Einkünfte der GmbH seien kraft Gesetzes gewerbliche Einkünfte. Aufgrund ihrer Haftung als Komplementärin und ihrer Geschäftsführungsbefugnis sei die GmbH eine Mitunternehmerin der KG. Diese mitunternehmerische Beteiligung der Steuerberatungsgesellschaft mbH sei so zu behandeln wie die Beteiligung eines Berufsfremden. Dies gilt auch vor dem Hintergrund, dass der einzige Gesellschafter der GmbH Steuerberater ist. Gegen die Entscheidung ist ein Revisionsverfahren beim BFH anhängig.
Fundstelle
- FG Düsseldorf 26.11.20, 9 K 2236/18 F, Rev. BFH VIII R 31/20, iww.de/astw, Abruf-Nr. 220297