· Fachbeitrag · § 15 EStG
Gewerbliche Infektion der Einkünfte einer Gemeinschaftspraxis durch Abgabe von Arzneimitteln
| Die Abgabe von Arzneimitteln (Faktorzubereitungen) über die Bagatellgrenze hinaus durch eine ärztliche Gemeinschaftspraxis führt zur gewerblichen Infektion der freiberuflichen Einkünfte, da sie nicht untrennbar mit der freiberuflichen Tätigkeit verbunden ist. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um die Frage, ob aufgrund der Abgabe von Präparaten an Hämatophiliepatienten (Bluter) zur Heimselbstbehandlung im Rahmen einer integrierten Versorgung die gesamte Tätigkeit einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis als gewerblich zu behandeln ist.
Entscheidung
Das FG entschied, dass die Abgabe der Präparate eine gewerbliche Tätigkeit ist und gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG dazu führt, dass im Streitfall alle Einkünfte der Steuerpflichtigen als Einkünfte aus Gewerbebetrieb einheitlich und gesondert festzustellen waren.
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