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  • · Fachbeitrag · § 15 EStG

    Unbekannte Grunddienstbarkeit als notwendiges Betriebsvermögen

    Erwirbt eine Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung ein Grundstück und besteht auf einem Nachbargrundstück eine Grunddienstbarkeit zugunsten des jeweiligen Eigentümers des erworbenen Grundstücks, stellt die Grunddienstbarkeit notwendiges Betriebsvermögen der Besitzgesellschaft dar, ohne dass es auf die Kenntnis von deren Existenz ankommt.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob Einnahmen der Steuerpflichtigen (Besitzgesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung) aus einem Verzicht auf ihr bei dem Erwerb zunächst nicht bekannte Grunddienstbarkeiten den gewerblichen Einkünften zuzuordnen sind und damit der Einkommensteuer unterliegen.

     

    Entscheidung

    Das FG wies die Klage ab und entschied, dass das FA die Grunddienstbarkeiten zu Recht als selbstständiges Wirtschaftsgut des notwendigen Betriebsvermögens der Steuerpflichtigen qualifiziert und den Gewinn aus dem Verzicht auf diese den gewerblichen Einkünften zugerechnet hatte.