· Fachbeitrag · § 15 EStG
Verwertung von Markenrechten und Internetdomains als gewerbliche Tätigkeit
Die Verwertung von Markenrechten und Internetdomains stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar. Dies hat nach Meinung des FG Münster zur Folge, dass in diesem Bereich erzielte Verluste einkommensteuerlich zu berücksichtigen sind. |
Sachverhalt
Der Steuerpflichtige ließ seit dem Jahr 1998 Markenrechte auf Vorrat gegen Zahlung einer entsprechenden Gebühr auf seinen Namen eintragen, die er an potenzielle Interessenten verkaufen wollte. Er entwickelte außerdem neue Markennamen, ließ diese schützen und erwarb in einigen Fällen auch die dazu passende Internetdomain. Nach seinen Vorstellungen sollten ihm Interessenten die entsprechenden Markenrechte und Internetdomains abkaufen, um diese selbst zu nutzen. Er erwartete, dass etwaige Interessenten aufgrund einer Registeranfrage von den entgegenstehenden Rechten des Steuerpflichtigen erfahren und dann mit ihm in Verkaufsverhandlungen eintreten würden.
Er aktivierte die Aufwendungen für die Sicherung der Markenrechte als immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Für die Jahre 1999 bis 2007 berücksichtigte das FA Einkünfte aus der Verwertung von Markenrechten nebst Domains.
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