· Fachbeitrag · § 15a EStG
Hinzurechnung des IAB lässt Kapitalkonto des Kommanditisten unberührt
| Der nach § 7g Abs. 2 EStG im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts hinzuzurechnende Betrag wirkt sich nicht auf das Kapitalkonto des Kommanditisten im Sinne von § 15a EStG aus. |
Sachverhalt
Im Streitfall ging es um den alleinigen Kommanditisten einer KG, die für die künftige Anschaffung diverser Wirtschaftsgüter in 2007 einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7g Abs. 1 EStG gebildet hatte. In 2008 schaffte sie einige dieser Wirtschaftsgüter an und rechnete insoweit den Investitionsabzugsbetrag außerhalb der Bilanz gewinnerhöhend hinzu. Der sich danach ergebende Verlust der KG entfiel in vollem Umfang auf den Kommanditisten.
Das FA stellte den von der KG für den Kommanditisten erklärten Verlust jedoch nicht als ausgleichsfähig fest, da der Hinzurechnungsbetrag das Kapitalkonto des Kommanditisten nicht erhöhe und sich deshalb ein negatives Kapitalkonto des Kommanditisten ergebe.
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