· Fachbeitrag · § 15a EStG
Nießbrauch mit anschließendem Ankaufsrecht des Nießbrauchers
Bei einem Nießbrauch hat der Eigentümer das für die Bestellung gezahlte Entgelt grundsätzlich im Jahr des Zuflusses bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu erfassen, es sei denn, die Nießbrauchseinräumung ist wirtschaftlich als Verkauf anzusehen. |
Sachverhalt
Im Streitfall hatte das FA im Rahmen einer Betriebsprüfung festgestellt, dass der Steuerpflichtige einem Dritten ein Nießbrauchsrecht an einem Grundstück entgeltlich eingeräumt, das Entgelt jedoch nicht versteuert hatte. Der Steuerpflichtige machte dagegen geltend, mit der Einräumung des Nießbrauchs hätte de facto eine Veräußerung stattgefunden, da das wirtschaftliche Eigentum auf den Nießbraucher übergegangen sei.
Entscheidung
Gegen die steuerliche Erfassung der Nießbrauchseinnahmen erhob der Steuerpflichtige nach erfolglosem Einspruch Klage, die das FG jedoch als unbegründet zurückwies.
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