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  • · Fachbeitrag · § 16 EStG

    Leasingsonderzahlungen nach Betriebsaufgabe und unentgeltlicher Übernahme der Leasingverträge durch Rechtsnachfolgerin

    Leasingsonderzahlungen stellen bei der Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung i. d. R. auch dann rückwirkend keine zu korrigierende Betriebsausgaben dar, wenn der Steuerpflichtige seinen Betrieb aufgegeben hat und die Rechtsnachfolgerin eine GmbH ist, an welcher der Steuerpflichtige als Gesellschafter beteiligt ist und die Gesellschaft die Leasingverträge unentgeltlich übernimmt.

     

    Sachverhalt

    Streitig war, ob die unentgeltliche Übernahme von Leasingverträgen im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG im Fall der Betriebsaufgabe zur rückwirkenden Korrektur des Betriebsausgabenabzugs angefallener Leasingsonderzahlungen führt.

     

    Das FA vertrat die Auffassung, eine spätere Nutzungsänderung innerhalb des gesamten Leasingzeitraums ‒ wie im Streitfall durch die Betriebsaufgabe und unentgeltlichen Betriebsübernahme einschließlich der Leasingverträge durch eine GmbH, an der der Steuerpflichtige beteiligt war ‒, für den die Leasingsonderzahlungen geleistet worden seien, führe zu einer Korrektur der Betriebsausgaben. Da die Leasing-Bedingungen bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags eine zeitanteilige Erstattung vorgesehen hätten, hätte eine betriebliche Forderung des Steuerpflichtigen gegenüber der Leasinggeberin bestanden. Der Steuerpflichtige hätte daher eine entsprechende Vergütung von der GmbH verlangen können, denn diese profitiere von den vorausgezahlten Nutzungsentgelten in Form geringerer monatlicher Leasingraten. Ein fremder Dritter hätte auf die Geltendmachung dieser Vergütung nicht verzichtet. Der Verzicht sei daher durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst.

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