· Fachbeitrag · § 17 EStG
Abzug von Steuerberatungskosten für die Ermittlung des Veräußerungsgewinns
Steuerberatungskosten, die im Zusammenhang mit der Ermittlung eines nach § 17 EStG steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns angefallen sind, sind Veräußerungskosten i. S. v. § 17 Abs. 2 Satz 1 EStG und mindern daher den steuerpflichtigen Veräußerungsgewinn. |
Sachverhalt
Streitig war die Berücksichtigung von Steuerberatungskosten bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns aus § 17 EStG.
Entscheidung
Der nach § 17 Abs. 2 EStG zu ermittelnde Veräußerungsgewinn ist der Betrag, um den der Veräußerungspreis nach Abzug der Veräußerungskosten die Anschaffungskosten übersteigt. Einen darüber hinausgehenden Abzug von Aufwendungen als Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) bzw. Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG) sieht § 17 EStG ‒ anders als andere Einkunftsarten ‒ nicht vor.
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