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  • · Fachbeitrag · § 23 EStG

    Kosten eines Insolvenzverfahrens als Werbungskosten im Zusammenhang mit privaten Veräußerungsgeschäften

    Die Kosten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerschuldners sind keine Werbungskosten im Zusammenhang mit der Erzielung eines Gewinns aus der Veräußerung eines Grundstücks durch den Insolvenzverwalter.

     

    Sachverhalt

    Die Beteiligten streiten über die Berücksichtigungsfähigkeit von Kosten eines Insolvenzverfahrens als Werbungskosten zu Einkünften aus privaten Veräußerungsgeschäften.

     

    Hintergrund

    Nach § 23 Abs. 3 Satz 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 Satz 2 EStG sind Aufwendungen als Werbungskosten bei der Einkunftsart der privaten Veräußerungsgeschäfte abzuziehen, wenn sie durch sie veranlasst sind. Ein derartiger Veranlassungszusammenhang liegt dann vor, wenn objektiv ein Zusammenhang mit der auf die Einkünfteerzielung gerichteten Tätigkeit besteht und subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Tätigkeit gemacht werden.

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