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  • · Fachbeitrag · § 17 EStG

    Entgeltliche Ablösung eines Nießbrauchs an GmbH-Anteilen

    Ob das wirtschaftliche Eigentum an GmbH-Anteilen dem Nießbrauchsberechtigten zuzurechnen ist, ist Gegenstand der tatrichterlichen Würdigung durch das FG. Ist der Vorbehaltsnießbraucher nicht wirtschaftlicher Eigentümer der GmbH-Anteile, ist die Ablösung des Nießbrauchs ein für ihn nicht steuerbarer Vorgang.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die steuerliche Behandlung der entgeltlichen Ablösung eines Vorbehaltsnießbrauchs an Geschäftsanteilen an einer GmbH bei der Nießbrauchsberechtigten (Steuerpflichtigen). Sie übertrug ihre Beteiligung an einer GmbH im Wege der vorweggenommenen Erbfolge unter Vorbehalt eines Nießbrauchs, der insbesondere das Gewinnbezugsrecht umfasste, unentgeltlich auf ihren Sohn. Im Rahmen der Veräußerung der Geschäftsanteile vereinbarten die Vertragsparteien die Aufhebung des Nießbrauchs an den Anteilen an der GmbH gegen Zahlung eines Ablösebetrags.

     

    Das FA erfasste den Ablösebetrag als Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. v. § 17 i. V. m. § 24 EStG. Der BFH entschied jedoch, dass die Ablösung als nicht steuerbare Umschichtung auf der privaten Vermögensebene anzusehen ist.