Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Fachbeitrag · § 17 EStG

    Heranziehung des Substanzwerts bei der Bemessung der Anteilsbewertung

    Für die Bemessung des gemeinen Werts der Anteile für Zwecke des § 17 Abs. 2 Satz 2 EStG ist auf § 11 Abs. 2 BewG zurückzugreifen. Dies umfasst auch den Rückgriff auf den Substanzwert i. S. v. § 11 Abs. 2 Satz 3 BewG als Untergrenze, jedenfalls sofern eine andere Wertermittlungsmethode des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG mangels Wertermittlungsmöglichkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 2 Alt. 1 oder 2 BewG nicht in Betracht kommt.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die anzusetzende Höhe eines Veräußerungsgewinns i. S. v. § 17 EStG bei einer verdeckten Einlage.

     

    Entscheidung

    Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehört nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG auch der Gewinn aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft, wenn der Veräußerer innerhalb der letzten fünf Jahre am Kapital der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar zu mindestens 1 % beteiligt war. Die verdeckte Einlage von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in eine Kapitalgesellschaft steht gem. § 17 Abs. 1 Satz 2 EStG der Veräußerung der Anteile gleich.