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  • · Fachbeitrag · § 17 EStG

    Insolvenzbedingter Darlehensausfall eines GmbH-Gesellschafters

    Der Verlust aus dem Ausfall der Darlehensforderung eines GmbH-Gesellschafters ist nach § 20 EStG berücksichtigungsfähig.

     

    Sachverhalt

    Im Streitfall gab der Gesellschafter einer GmbH der Gesellschaft in einer Krisensituation Darlehen, die aufgrund der nachfolgenden Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der GmbH ausfielen. Er machte den Ausfall der Darlehen als Verlust, zunächst nach § 17 EStG, dann nach § 20 EStG, geltend. Das FA ließ den geltend gemachten Verlust unberücksichtigt.

     

    Entscheidung

    Im Klageverfahren gab das FG jedoch dem Steuerpflichtigen recht und berücksichtigte den Ausfall der Darlehensforderungen nach § 20 EStG. Das FG kann trotz der Subsidiaritätsklausel in § 20 Abs. 8 EStG zu diesem Ergebnis. Entscheidend war, dass der neue § 17 Abs. 2a EStG noch nicht anwendbar war.