· Fachbeitrag · § 20 EStG
Ausfall eines Gesellschafterdarlehens
Auch Gesellschafterdarlehen erfüllen den Begriff der sonstigen Kapitalforderung jeder Art i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, sodass deren endgültiger Ausfall ‒ vorbehaltlich der Bejahung der Einkünfteerzielungsabsicht ‒ zu einem mit der Veräußerung einer Kapitalforderung gleichzustellenden Verlust i. S. d. § 20 Abs. 4 Satz 1 EStG führen kann. |
Sachverhalt
Streitig war die (Nicht-)Anerkennung von Verlusten im Zusammenhang mit der Auflösung einer Kapitalgesellschaft im Veranlagungszeitraum 2016.
Entscheidung
Das FG entschied, dass der Verlust im Zusammenhang mit dem Ausfall der streitgegenständlichen Darlehensforderungen als Forderungsausfall nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 7, Satz 2, Abs. 4 EStG zu berücksichtigen ist.
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses AStW Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 22,25 € / Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig