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  • · Fachbeitrag · § 17 EStG

    Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

    § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war.

     

    Sachverhalt

    Streitig war die Besteuerung eines Gewinns aus der Veräußerung eines teilweise unentgeltlich erworbenen Aktienpakets nach § 17 EStG i. d. F. des Steuersenkungsgesetzes (StSenkG) vom 23.10.2000 (BGBl I 00, 1433).

     

    Die Mutter der Steuerpflichtigen war bis Dezember 2000 Eigentümerin eines Aktienpakets im Nennwert von insgesamt 200.000 DM. Dies entsprach einer Beteiligung am Kapital der AG von 1,04 %. Mit Vertrag vom 5.12.2000 übertrug sie der Steuerpflichtigen die Hälfte des Aktienpakets gegen Zahlung von 650.000 DM. Im Dezember 2002 veräußerte die Steuerpflichtige ihre Beteiligung an der AG. Hierbei erzielte sie einen Veräußerungserlös von 2.750.000 EUR.

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